Pflegebetten zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kann die Pflegeversicherung Kosten übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn das Hilfsmittel die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht und keine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht.
Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Die konkrete Entscheidung trifft die Kasse im Einzelfall.
Informationsstand: 29. Juli 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse, Pflegefachperson oder behandelnde Fachkräfte.